Dillendorf

Benutzungsordnung


Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter  folgenden Bedingungen benutzt werden:

1.

Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Dillendorf gestattet.

2.

Gewerbebetriebe und Ortsfremde sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle in haushaltsüblichen Mengen bis max. 4 m3.

4.

Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.

5.

Der Durchmesser einzelner Äste darf  nicht größer  als 12 cm sein.

6.

Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.

Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

9.

Ansprechpartner ist die Ortsbürgermeisterin.

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